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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Entwicklungs-, Design- und Beratungsleistungen von PALURO (Paul Lukas Roder, Montessoristraße 21, 40670 Meerbusch – nachfolgend „PALURO").

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen PALURO und Auftraggebern, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (nachfolgend „Auftraggeber").

(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, PALURO stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(3) Individuelle Vereinbarungen (z.B. im Angebot oder Projektvertrag) haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote von PALURO sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn PALURO die Beauftragung in Textform (z.B. per E-Mail) bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.

§ 3 Leistungen

(1) Gegenstand sind insbesondere die Entwicklung von iOS-Apps, die Gestaltung und Entwicklung von Websites sowie Beratungsleistungen. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

(2) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Aufwand vergütet.

(3) Bei der Veröffentlichung von Apps entscheidet allein der jeweilige Plattformbetreiber (z.B. Apple) über die Freigabe. PALURO unterstützt den Einreichungsprozess mit der gebotenen Sorgfalt, schuldet jedoch keine Freigabe durch den Plattformbetreiber.

(4) PALURO ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte als Subunternehmer einzusetzen.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Inhalte, Materialien, Informationen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass von ihm bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen, und stellt PALURO insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

(3) Verzögert sich das Projekt durch unterbliebene oder verspätete Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen; hierdurch entstehender Mehraufwand kann nach Aufwand berechnet werden.

§ 5 Vergütung und Zahlung

(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) PALURO ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, insbesondere bei Projektbeginn und bei Erreichen vereinbarter Meilensteine.

(3) Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 6 Abnahme

(1) Soweit die Leistung werkvertraglicher Natur ist, erklärt der Auftraggeber die Abnahme unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel in Textform rügt oder die Leistung produktiv nutzt (z.B. Veröffentlichung der App oder Live-Schaltung der Website).

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnisse für die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu nutzen.

(2) Von PALURO eingebrachte vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken und wiederverwendbare Komponenten verbleiben bei PALURO; der Auftraggeber erhält hieran ein einfaches, für die Nutzung des Arbeitsergebnisses erforderliches Nutzungsrecht.

(3) Für Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen; auf wesentliche eingesetzte Komponenten weist PALURO auf Anfrage hin.

§ 8 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit der Maßgabe, dass PALURO zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben ist.

(2) Keine Mängel sind insbesondere Beeinträchtigungen, die auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf nicht vereinbarte Einsatzbedingungen oder auf Änderungen von Drittsystemen (z.B. Betriebssystem-Updates, App-Store-Richtlinien, Browser oder externe Dienste) nach Abnahme zurückzuführen sind. Deren Behebung kann als gesonderte Leistung beauftragt werden.

§ 9 Haftung

(1) PALURO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z.B. Produkthaftungsgesetz).

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PALURO nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.

§ 10 Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für die Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.

§ 11 Referenznennung

PALURO darf den Auftraggeber und das Projekt nach Veröffentlichung unter Nennung von Name und Logo als Referenz anführen (z.B. auf paluro.de), sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von PALURO.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juli 2026

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